Geben Sie einen Bruttobetrag inklusive Mehrwertsteuer und den Steuersatz ein und sehen Sie sofort den Nettobetrag und die genaue Mehrwertsteuer. Für 19 %, 7 % oder jeden anderen Satz.
Von Amara TaylorKostenlos, ohne Anmeldung
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19 % Regelsatz, 7 % ermäßigter SatzNettobetrag
1.000,00 €
Kurze Antwort: Teilen Sie den Bruttobetrag durch 1 plus den Steuersatz als Dezimalzahl: Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz ÷ 100). Bei 19 % teilen Sie durch 1,19, bei 7 % durch 1,07. 119 € brutto sind 119 € ÷ 1,19 = 100 € netto, die Mehrwertsteuer beträgt 19 €.
Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz ÷ 100)Mehrwertsteuer = Brutto − NettoDie Mehrwertsteuer wird als Prozentsatz auf den Nettobetrag aufgeschlagen, deshalb müssen Sie teilen statt abziehen. 19 % vom Bruttobetrag abzuziehen wäre falsch, weil die 19 % auf den kleineren Nettobetrag berechnet wurden. Die gleiche Methode funktioniert für jede Umsatzsteuer, auch in Österreich (20 %) oder der Schweiz (8,1 %).
Ergebnis: 1.000 € netto, 190 € Mehrwertsteuer
Wer 19 % von 1.190 € berechnet und abzieht, landet bei 963,90 €. Der Nettobetrag ist damit um 36,10 € zu niedrig und die Mehrwertsteuer um denselben Betrag zu hoch.
In Deutschland gibt es zwei Steuersätze: den Regelsatz von 19 % und den ermäßigten Satz von 7 %. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der ermäßigte Satz dauerhaft auch für Speisen in Restaurants, Getränke bleiben bei 19 %. Maßgeblich ist das Umsatzsteuergesetz (§ 12 UStG).
| Steuersatz | Satz | Divisor | Gilt zum Beispiel für |
|---|---|---|---|
| Regelsatz | 19 % | 1,19 | Die meisten Waren und Dienstleistungen, Getränke in der Gastronomie |
| Ermäßigter Satz | 7 % | 1,07 | Lebensmittel, Bücher und Zeitungen, Nahverkehr, Hotelübernachtungen, Speisen in Restaurants (seit 1.1.2026) |
| Nullsatz | 0 % | 1,00 | Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf oder an Wohngebäuden |
| Steuerfrei | – | – | Heilbehandlungen, Wohnungsmiete, Versicherungen |
| Kleinunternehmer | – | – | Keine Umsatzsteuer auf der Rechnung (§ 19 UStG) |
Im Einzelfall entscheidet die Einordnung der Leistung. Für Buchhaltung und Steuererklärung prüfen Sie den Satz im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung.
Teilen Sie den Bruttobetrag durch 1 plus den Steuersatz als Dezimalzahl: Netto = Brutto ÷ (1 + Satz ÷ 100). Bei 19 % teilen Sie durch 1,19. 119 € brutto sind 100 € netto, die Mehrwertsteuer beträgt 19 €.
Teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,07. 107 € brutto sind 107 € ÷ 1,07 = 100 € netto, die Mehrwertsteuer beträgt 7 €.
Die Mehrwertsteuer wurde auf den kleineren Nettobetrag berechnet, nicht auf den Bruttobetrag. Wer 19 % vom Brutto abzieht, zieht zu viel ab. Teilen durch 1,19 rechnet sie korrekt heraus.
Der Regelsatz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz 7 %, etwa für Lebensmittel, Bücher, den Nahverkehr und seit 2026 auch für Speisen in Restaurants.
Ja. Die Formel ist überall gleich, nur der Satz ändert sich. Geben Sie 20 % für Österreich oder 8,1 % für die Schweiz ein.
Multiplizieren Sie den Nettobetrag mit 1,19 bzw. 1,07. 100 € netto sind bei 19 % 119 € brutto. Für andere Aufschläge nutzen Sie den Prozentrechner.
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Hinweis zur Genauigkeit: Die Rechnung ist für den eingegebenen Betrag und Steuersatz exakt. Die Steuersätze entsprechen dem Stand 2026 nach § 12 UStG. Für Buchhaltung und Steuererklärung prüfen Sie Einzelfälle mit Ihrer Steuerberatung.
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